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Überkopfverglasung Als Überkopfverglasungen werden Verglasungen genannt, die mit mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind. Überkopfverglasungen kommen z.B. in Einkaufszentren und Bürokomplexen, Messehallen und Industriegbeäuden zum einsatz und werden normalerweise nicht von Personen betreten.
Glasscheiben in Überkopfverglasungen können aber zur Glasreinigung von Fachpersonal ggf. betreten werden. Verbundsicherheitsglas aus Einscheibensicherheitsglas ist gemäß TRLV nicht für Überkopf-Verglasungen geeignet bzw. zulässig. Geregelt werden solche Verglasungen in Deutschland in den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV). Überkopfverglasung
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